Die Direktiven der Föderation
1. Direktive (Hauptdirektive)
Betrifft: Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen
Genauer Wortlaut: Beim Kontakt mit einem Planeten der in seiner
Zivilisation Fortschritte macht, ist es einem Offizier der Raumflotte untersagt, sich in
die gesellschaftliche Entwicklung des Planeten einzumischen, Hinweise über Weltraum,
andere Planeten oder fortgeschrittenere Zivilisation zu geben.
2. Direktive
Betrifft: Schutz fremder intelligenter Lebewesen
Genauer Wortlaut: Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder
das Leben seiner Besatzung zu schützen, darf ein Offizier der Raumflotte einer
intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn eine
solche Handlung im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.
3. Direktive
Betrifft: Schutz fremder intelligenter Lebewesen
Genauer Wortlaut: Es ist die Pflicht eines Offiziers, sich mit allen
Hilfsmitteln seines Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu
beschützen, auch wenn er dabei sich selbst oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit
oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine
gleichwertige Verletzung wie Verstoß gegen die Direktive 2.
4. Direktive
Betrifft: Befolgung der Befehle Vorgesetzter
Genauer Wortlaut: Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen
Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer
wenn sich diese gegen die Direktiven 1, 2 und 3 wenden.
5. Direktive
Betrifft: Schutz der Föderation
Genauer Wortlaut: Ein Offizier soll seine gesamte Kraft einsetzen, um
die Sicherheit der Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren
Vertreter und die Raumflotte zu beschützen, außer wenn diese Handlungen gegen die Direktiven 1 bis 4 verstoßen.
6. Direktive
Betrifft: Selbstzerstörung bei Verseuchung
Genauer Wortlaut: Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes
umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig
geworden ist, sollte das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor
der Verseuchung zu bewahren.
7. Direktive
Betrifft: Quarantäne von Talos IV (bereits aufgehoben)
Genauer Wortlaut: Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein
Notfall oder etwas anderes, ist es einem Schiff der Föderation verboten, Talos IV zu
besuchen. Nicht befolgen dieses Befehls zieht die Todesstrafe nach sich.
8. Direktive
Betrifft: Verbot des Eintritts in Klingonisches/Romulanisches Gebiet
(Im Jahr 2297 Direktive geändert: Klingonisches Gebiet entfernt)
Genauer Wortlaut: Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, in das
Romulanische Sternenimperium einzutreten, außer wenn dieser Verstoß durch die Direktiven 1 bis 5 gerechtfertigt ist.
9. Direktive
Betrifft: Verbot des Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten
und Sonnensystemen
Genauer Wortlaut: Kein Föderationschiff darf einen Planeten oder ein
Sonnensystem besuchen, das von der Vereinten Föderation der Planeten unter Quarantäne
oder kulturelles Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Direktiven
1 bis 5 nötig wird.
10. Direktive
Betrifft: Verantwortung und Strafverfolgung
Genauer Wortlaut: Ein Offizier der Raumflotte ist unter den Gesetzen
und Verordnungen der Vereinten Föderation der Planeten, seiner Mitgliedsplaneten und
seiner Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung
bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze
und Verordnungen unterworfen.
11. Direktive
Betrifft: Vertragsordnung und Hilfestellung für die Vertragspartner
Genauer Wortlaut: Ein Offizier der Raumflotte soll bei Verträgen und
Vereinbarungen der vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten jede
Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten
Verträge und Vereinbarungen benötigt wird.
12. Direktive
Betrifft: Hilfestellung für planetarische Zivilisationen (siehe auch Direktive 11)
Genauer Wortlaut: Es ist die Pflicht eines Offiziers, Hilfe und
Unterstützung zugeben, die von einer planetarischen Zivilisation in Krisenzeiten
benötigt wird, außer wenn ein solcher Planet in den Bedingungen der Hauptdirektive steht
oder die Hilfe gegen die Direktiven 1 bis 5 verstößt.
13. Direktive
Betrifft: Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen
Genauer Wortlaut: Solange er die Uniform der Raumflotte trägt, ist es
einem Offizier verboten, Feinde der Vereinten Föderation der Planeten mit Informationen
oder ähnlichem zu unterstützen, ebensowie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit
der Föderation, seine Mitgliedsplaneten oder seine Vertreter darstellen.
14. Direktive
Betrifft: Gebührliches Benehmen
Genauer Wortlaut: Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder
ungebührliches Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder
belästigendes Verhalten zeigen.
15. Direktive
Betrifft: Pflichtentbindung
Genauer Wortlaut: Ein Offizier kann jeder Zeit von seiner Pflicht
entbunden werden, wenn er vom Schiffsarzt oder von mindestens 2 Offizieren des
Kommandostabs, die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, medizinisch oder
psychologisch für untauglich befunden wird.
16. Direktive
Betrifft: Verurteilung an Bord
Genauer Wortlaut: Ein Offizier kann von mindestens drei Offizieren vom
Kommandorang durch ein Kriegsgericht an Bord verurteilt werden für Verbrechen, die er in
Verletzungen von allgemeinen Direktiven der Raumflotte oder von Gesetzen der Föderation
begangen hat.
17. Direktive
Betrifft:Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandiernden
Offiziers
Genauer Wortlaut: In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers
oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, soll der
ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal gehört, das Kommando
übernehmen.
18. Direktive
Betrifft: Verbot der Meuterei
Genauer Wortlaut: Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen
seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Meuterei zieht die gleiche
Bestrafung nach sich wie der Verstoß gegen Direktive 4.
19. Direktive
Betrifft: Verbot von Rauschmitteln während des Dienstes
Genauer Wortlaut: Es ist einem Offizier verboten, irgendeine
rauschbewirkende Substanz während des Dienstes, Alarmzustandes oder in übermäßigen
Mengen zu benutzen. Dazu zählen: Halluzinogene, Beruhigungs- und Aufputschmittel,
Ethylalkohol, Nikotin und Haschprodukte. Akzeptable Mengen dieser Stoffe dürfen außer
Dienst, oder wenn sie von einem Arzt verschrieben sind, benutzt werden.
20. Direktive
Betrifft: Hilfe sowie Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen
Schiffen
Genauer Wortlaut: Föderationschiffe sollen jede Hilfe und
Unterstützung geben, die von registrierten privaten oder kommerziellen Schiffen der
Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird, und sie sind befugt, disziplinarische
oder offensive Handlungen gegen gesetztesbrechende Schiffe, die im Gebiet der Vereinten
Föderation der Planeten operieren, zu unternehmen.
21. Direktive
Betrifft: Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen;
Beschlagnahme von Schmuggelware
Genauer Wortlaut: Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine
Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder einen
Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation
registrierte Waffe zu transportieren. Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff
zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren, die dann
beschlagnahmt werden kann.
22. Direktive
Betrifft: Hilfe für in der Entwicklung stagnierender oder von
Nichteingeboreneren beherrschten Planeten (siehe auch 1. Direktive)
Genauer Wortlaut: Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner
Entwicklung oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf eine andere
Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderungen in der
sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel den besagten Planeten auf den Kurs in eine
technologische Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig
mit einer Verletzung der Hauptdirektive.
23. Direktive
Betrifft: Vernichtung intelligenten Lebens (siehe auch Direktive 2)
Genauer Wortlaut: Die Vernichtung einer oder mehrer intelligenter
Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern,
und auch nur falls keine andere Möglichkeit zur Verhinderung dieses Verstoßes zur
Verfügung steht. Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß gegen
die Direktive 2.
24.Direktive
Betrifft: Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einem
Planeten (siehe auch Direktive 23)
Genauer Wortlaut: Die Vernichtung des gesamten
intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die
Einwohner des besagten Planeten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive
begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang
eines Captains oder höher befohlen werden. Der Offizier trägt die alleinige
Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch ist gleichwertig mit einer Verletzung
der Hauptdirektive.