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Die Direktiven der Föderation
1. Direktive (Hauptdirektive)
Betrifft: Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen

Genauer Wortlaut: Beim Kontakt mit einem Planeten der in seiner Zivilisation Fortschritte macht, ist es einem Offizier der Raumflotte untersagt, sich in die gesellschaftliche Entwicklung des Planeten einzumischen, Hinweise über Weltraum, andere Planeten oder fortgeschrittenere Zivilisation zu geben.

2. Direktive
Betrifft: Schutz fremder intelligenter Lebewesen

Genauer Wortlaut: Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu schützen, darf ein Offizier der Raumflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn eine solche Handlung im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.

3. Direktive
Betrifft: Schutz fremder intelligenter Lebewesen

Genauer Wortlaut: Es ist die Pflicht eines Offiziers, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen, auch wenn er dabei sich selbst oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie Verstoß gegen die Direktive 2.

4. Direktive
Betrifft: Befolgung der Befehle Vorgesetzter

Genauer Wortlaut: Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer wenn sich diese gegen die Direktiven 1, 2 und 3 wenden.

5. Direktive
Betrifft: Schutz der Föderation

Genauer Wortlaut: Ein Offizier soll seine gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren Vertreter und die Raumflotte zu beschützen, außer wenn diese Handlungen gegen die Direktiven 1 bis 4 verstoßen.

6. Direktive
Betrifft: Selbstzerstörung bei Verseuchung

Genauer Wortlaut: Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, sollte das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der Verseuchung zu bewahren.

7. Direktive
Betrifft: Quarantäne von Talos IV (bereits aufgehoben)

Genauer Wortlaut: Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein Notfall oder etwas anderes, ist es einem Schiff der Föderation verboten, Talos IV zu besuchen. Nicht befolgen dieses Befehls zieht die Todesstrafe nach sich.

8. Direktive
Betrifft: Verbot des Eintritts in Klingonisches/Romulanisches Gebiet (Im Jahr 2297 Direktive geändert: Klingonisches Gebiet entfernt)

Genauer Wortlaut: Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, in das Romulanische Sternenimperium einzutreten, außer wenn dieser Verstoß durch die Direktiven 1 bis 5 gerechtfertigt ist.

9. Direktive
Betrifft: Verbot des Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten und Sonnensystemen

Genauer Wortlaut: Kein Föderationschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das von der Vereinten Föderation der Planeten unter Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Direktiven 1 bis 5 nötig wird.

10. Direktive
Betrifft: Verantwortung und Strafverfolgung

Genauer Wortlaut: Ein Offizier der Raumflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Vereinten Föderation der Planeten, seiner Mitgliedsplaneten und seiner Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.

11. Direktive
Betrifft: Vertragsordnung und Hilfestellung für die Vertragspartner

Genauer Wortlaut: Ein Offizier der Raumflotte soll bei Verträgen und Vereinbarungen der vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird.

12. Direktive
Betrifft: Hilfestellung für planetarische Zivilisationen (siehe auch Direktive 11)

Genauer Wortlaut: Es ist die Pflicht eines Offiziers, Hilfe und Unterstützung zugeben, die von einer planetarischen Zivilisation in Krisenzeiten benötigt wird, außer wenn ein solcher Planet in den Bedingungen der Hauptdirektive steht oder die Hilfe gegen die Direktiven 1 bis 5 verstößt.

13. Direktive
Betrifft: Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen

Genauer Wortlaut: Solange er die Uniform der Raumflotte trägt, ist es einem Offizier verboten, Feinde der Vereinten Föderation der Planeten mit Informationen oder ähnlichem zu unterstützen, ebensowie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, seine Mitgliedsplaneten oder seine Vertreter darstellen.

14. Direktive
Betrifft: Gebührliches Benehmen

Genauer Wortlaut: Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder belästigendes Verhalten zeigen.

15. Direktive
Betrifft: Pflichtentbindung

Genauer Wortlaut: Ein Offizier kann jeder Zeit von seiner Pflicht entbunden werden, wenn er vom Schiffsarzt oder von mindestens 2 Offizieren des Kommandostabs, die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, medizinisch oder psychologisch für untauglich befunden wird.

16. Direktive
Betrifft: Verurteilung an Bord

Genauer Wortlaut: Ein Offizier kann von mindestens drei Offizieren vom Kommandorang durch ein Kriegsgericht an Bord verurteilt werden für Verbrechen, die er in Verletzungen von allgemeinen Direktiven der Raumflotte oder von Gesetzen der Föderation begangen hat.

17. Direktive
Betrifft:Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandiernden Offiziers

Genauer Wortlaut: In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, soll der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal gehört, das Kommando übernehmen.

18. Direktive
Betrifft: Verbot der Meuterei

Genauer Wortlaut: Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Meuterei zieht die gleiche Bestrafung nach sich wie der Verstoß gegen Direktive 4.

19. Direktive
Betrifft: Verbot von Rauschmitteln während des Dienstes

Genauer Wortlaut: Es ist einem Offizier verboten, irgendeine rauschbewirkende Substanz während des Dienstes, Alarmzustandes oder in übermäßigen Mengen zu benutzen. Dazu zählen: Halluzinogene, Beruhigungs- und Aufputschmittel, Ethylalkohol, Nikotin und Haschprodukte. Akzeptable Mengen dieser Stoffe dürfen außer Dienst, oder wenn sie von einem Arzt verschrieben sind, benutzt werden.

20. Direktive
Betrifft: Hilfe sowie Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen

Genauer Wortlaut: Föderationschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten oder kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird, und sie sind befugt, disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetztesbrechende Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation der Planeten operieren, zu unternehmen.

21. Direktive
Betrifft: Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; Beschlagnahme von Schmuggelware

Genauer Wortlaut: Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder einen Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation registrierte Waffe zu transportieren. Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren, die dann beschlagnahmt werden kann.

22. Direktive
Betrifft: Hilfe für in der Entwicklung stagnierender oder von Nichteingeboreneren beherrschten Planeten (siehe auch 1. Direktive)

Genauer Wortlaut: Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf eine andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderungen in der sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologische Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.

23. Direktive
Betrifft: Vernichtung intelligenten Lebens (siehe auch Direktive 2)

Genauer Wortlaut: Die Vernichtung einer oder mehrer intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine andere Möglichkeit zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung steht. Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß gegen die Direktive 2.

24.Direktive
Betrifft: Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einem Planeten (siehe auch Direktive 23)

Genauer Wortlaut: Die Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten Planeten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang eines Captains oder höher befohlen werden. Der Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.